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Geschäftsordnung

Stand Oktober 2011

Für die Vorstandsarbeit im TV Jebenhausen e.V. beschließt der Vorstand nachfolgende Geschäftsordnung:

Geschäftsordnung des Vorstandes                        

 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Schreibweise verwendet. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl die männliche als auch die weibliche Schreibweise gemeint ist.

§ 1 Sitzungen

    1. Der Vorstand legt die Termine für die Vorstandssitzungen bis zum Ende eines jeden Jahres für das kommende Jahr fest.
    2. Der Vorsitzende ist berechtigt, jederzeit zu einer außerordentlichen Vorstandssitzung unter Mitteilung der zu beratenden Angelegenheiten einzuladen.
    3. Eine Vorstandssitzung sollte nicht länger als 2 Stunden dauern.
    4. Sitzungsort ist in der Regel das Vereinsheim bzw. die Geschäftsstelle

§ 2 Tagesordnung

    1. Die Tagesordnung wird von dem 1.Vorsitzenden aufgestellt.
    2. Die Tagesordnung hat die von den übrigen Vorstandsmitgliedern eingereichten Tagesordnungspunkte zu enthalten, wenn diese bis vier Tage vor der Sitzung bei dem 1.Vorsitzenden eingegangen sind.
    3. Die Tagesordnung ist den Vorstandsmitgliedern drei Tage vor dem Sitzungstermin per E-Mail mitzuteilen.
    4. Im Vertretungsfall werden §2 Abs. 1 und 2 von dem 2.Vorsitzenden behandelt.

§ 3 Vertraulichkeit / Öffentlichkeit

    1. Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich.
    2. Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit über die Zulassung weiterer Personen zur Sitzung entscheiden.
    3. Aus gegebenem Anlass kann die Sitzungsleitung weitere Personen einladen.
    4. Die im Rahmen der Vorstandssitzung beratenen „Gegenstände“, sind vertraulich zu behandeln.
    5. Vorstandsprotokolle dienen der Information der Vorstandsmitglieder, können jedoch von jedem Vereinsmitglied auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.

§ 4 Sitzungsleitung

Die Sitzungen des Vorstands werden von dem 1.Vorsitzenden geleitet. Sollte der 1.Vorsitzende verhindert sein, so obliegt die Sitzungsleitung dem 2.Vorsitzenden.

§ 5 Beschlussfähigkeit

Der Vorstand ist entsprechend der Satzung (§12.8) ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

§ 6 Beratungsgegenstand

    1. Gegenstand der Beratung sind die in der Tagesordnung festgelegten Tagesordnungspunkte.
    2. In dringenden Fällen können weitere Tagesordnungspunkte zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist die einfache Mehrheit der im Sitzungstermin anwesenden Vorstandsmitglieder.

§ 7 Abstimmung

    1. Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.
    2. Die Abstimmung erfolgt in der Regel per Handzeichen.
    3. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit, die des Vertreters (§12.8).

§ 8 Protokoll

  1. Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch den Schriftführer schriftlich festzuhalten.
    Das Protokoll hat zu enthalten:
    1. Datum, Beginn und Ende der Sitzung
    2. Anwesenheit der Vorstandsmitglieder und eventuellen Gästen
    3. Tagesordnung
    4. den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse gegebenenfalls nebst zugehöriger Abstimmungsergebnisse
    5. eine ergebnisorientierte Zusammenfassung des Diskussionsverlaufs.
  1. Das gefertigte Sitzungsprotokoll ist von der Sitzungsleitung und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
  2. Jedem Vorstandsmitglied ist eine Abschrift des Sitzungsprotokolls spätestens zwei Wochen nach der Sitzung per Mail zu übermitteln.
  3. Über Einwendungen wird in der nächsten Vorstandssitzung entschieden und anschließend wird das Sitzungsprotokoll genehmigt.
  4. Die Protokolle sind chronologisch zu archivieren.

§ 9 Geschäftsordnung (Erlass / Änderung)

Die Geschäftsordnung kann jederzeit durch den Vorstand geändert oder aufgehoben werden.

§ 10 Inkrafttreten

Die vorliegende Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01.08.2011 in Kraft