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Schnuppermitgliedschaft 2025 wieder möglich

Durch die Verabschiedung der Sportförderrichtlinie ist es auch in deisem Jahr wieder möglich eine Schnuppermitgleidschaft zu beantragen.Folgenden Umfang hat die Schnuppermitgliedschaft:


Schnuppermitgliedschaft

  • Die Stadt Göppingen übernimmt im Rahmen der Schnuppermitgliedschaft die
    Gebühren für die Vereinsmitgliedschaft für Kinder und Jugendliche, die zum
    Zeitpunkt des Vereinseintrittes das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
    in Göppingen wohnen.
  • Die Mitgliedschaft wird nur bei Ersteintritt der in 5.1 genannten Personen in
    eingetragene Göppinger Sportvereine übernommen.
  • Pro Person ist nur eine Vereinsmitgliedschaft förderfähig. Die Übernahme der
    Mitgliedschaft erfolgt für maximal 1 Jahr. Ab dem zweiten Jahr der
    Vereinszugehörigkeit sind die Mitgliedsgebühren vom Mitglied selbst zu tragen.
  • Göppinger Bürger, die sich für die Schnuppermitgliedschaft interessieren, melden
    sich mithilfe des Schnupper-Formulars direkt bei dem ausgewählten Göppinger
    Sportverein an. Der Verein bestätigt die Anmeldung zur Mitgliedschaft auf dem
    Schnupper-Formular und meldet die berechtigte Person durch Abgabe des
    Formulars beim Referat Schulen und Sport.
  • Die Vereine erhalten den Mitgliedsbeitrag im Hauptverein gemäß der jeweils
    gültigen Beitragsordnung bis 31.12. erstattet. Werden gesonderte
    Abteilungsbeiträge erhoben, werden diese ebenfalls erstattet. Bei frühzeitigem
    Austritt aus dem Verein ist der anteilige Betrag an die Stadt zurückzuerstatten.
  • Eventuelle Aufnahmegebühren werden von der Stadt Göppingen nicht
    übernommen. Ebenso werden keine Monatsbeiträge bzw. Kursgebühren
    übernommen

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