Schnuppermitgliedschaft 2025 wieder möglich
Durch die Verabschiedung der Sportförderrichtlinie ist es auch in deisem Jahr wieder möglich eine Schnuppermitgleidschaft zu beantragen.Folgenden Umfang hat die Schnuppermitgliedschaft:
Schnuppermitgliedschaft
- Die Stadt Göppingen übernimmt im Rahmen der Schnuppermitgliedschaft die
Gebühren für die Vereinsmitgliedschaft für Kinder und Jugendliche, die zum
Zeitpunkt des Vereinseintrittes das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
in Göppingen wohnen. - Die Mitgliedschaft wird nur bei Ersteintritt der in 5.1 genannten Personen in
eingetragene Göppinger Sportvereine übernommen. - Pro Person ist nur eine Vereinsmitgliedschaft förderfähig. Die Übernahme der
Mitgliedschaft erfolgt für maximal 1 Jahr. Ab dem zweiten Jahr der
Vereinszugehörigkeit sind die Mitgliedsgebühren vom Mitglied selbst zu tragen. - Göppinger Bürger, die sich für die Schnuppermitgliedschaft interessieren, melden
sich mithilfe des Schnupper-Formulars direkt bei dem ausgewählten Göppinger
Sportverein an. Der Verein bestätigt die Anmeldung zur Mitgliedschaft auf dem
Schnupper-Formular und meldet die berechtigte Person durch Abgabe des
Formulars beim Referat Schulen und Sport. - Die Vereine erhalten den Mitgliedsbeitrag im Hauptverein gemäß der jeweils
gültigen Beitragsordnung bis 31.12. erstattet. Werden gesonderte
Abteilungsbeiträge erhoben, werden diese ebenfalls erstattet. Bei frühzeitigem
Austritt aus dem Verein ist der anteilige Betrag an die Stadt zurückzuerstatten. - Eventuelle Aufnahmegebühren werden von der Stadt Göppingen nicht
übernommen. Ebenso werden keine Monatsbeiträge bzw. Kursgebühren
übernommen