Geschäftsordnung
Stand Oktober 2011
Für die Vorstandsarbeit im TV Jebenhausen e.V. beschließt der Vorstand nachfolgende Geschäftsordnung:
Geschäftsordnung des Vorstandes
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Schreibweise verwendet. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl die männliche als auch die weibliche Schreibweise gemeint ist.
§ 1 Sitzungen
- Der Vorstand legt die Termine für die Vorstandssitzungen bis zum Ende eines jeden Jahres für das kommende Jahr fest.
- Der Vorsitzende ist berechtigt, jederzeit zu einer außerordentlichen Vorstandssitzung unter Mitteilung der zu beratenden Angelegenheiten einzuladen.
- Eine Vorstandssitzung sollte nicht länger als 2 Stunden dauern.
- Sitzungsort ist in der Regel das Vereinsheim bzw. die Geschäftsstelle
§ 2 Tagesordnung
- Die Tagesordnung wird von dem 1.Vorsitzenden aufgestellt.
- Die Tagesordnung hat die von den übrigen Vorstandsmitgliedern eingereichten Tagesordnungspunkte zu enthalten, wenn diese bis vier Tage vor der Sitzung bei dem 1.Vorsitzenden eingegangen sind.
- Die Tagesordnung ist den Vorstandsmitgliedern drei Tage vor dem Sitzungstermin per E-Mail mitzuteilen.
- Im Vertretungsfall werden §2 Abs. 1 und 2 von dem 2.Vorsitzenden behandelt.
§ 3 Vertraulichkeit / Öffentlichkeit
- Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich.
- Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit über die Zulassung weiterer Personen zur Sitzung entscheiden.
- Aus gegebenem Anlass kann die Sitzungsleitung weitere Personen einladen.
- Die im Rahmen der Vorstandssitzung beratenen „Gegenstände“, sind vertraulich zu behandeln.
- Vorstandsprotokolle dienen der Information der Vorstandsmitglieder, können jedoch von jedem Vereinsmitglied auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
§ 4 Sitzungsleitung
Die Sitzungen des Vorstands werden von dem 1.Vorsitzenden geleitet. Sollte der 1.Vorsitzende verhindert sein, so obliegt die Sitzungsleitung dem 2.Vorsitzenden.
§ 5 Beschlussfähigkeit
Der Vorstand ist entsprechend der Satzung (§12.8) ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
§ 6 Beratungsgegenstand
- Gegenstand der Beratung sind die in der Tagesordnung festgelegten Tagesordnungspunkte.
- In dringenden Fällen können weitere Tagesordnungspunkte zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist die einfache Mehrheit der im Sitzungstermin anwesenden Vorstandsmitglieder.
§ 7 Abstimmung
- Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.
- Die Abstimmung erfolgt in der Regel per Handzeichen.
- Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit, die des Vertreters (§12.8).
§ 8 Protokoll
- Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch den Schriftführer schriftlich festzuhalten.
Das Protokoll hat zu enthalten:
- Datum, Beginn und Ende der Sitzung
- Anwesenheit der Vorstandsmitglieder und eventuellen Gästen
- Tagesordnung
- den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse gegebenenfalls nebst zugehöriger Abstimmungsergebnisse
- eine ergebnisorientierte Zusammenfassung des Diskussionsverlaufs.
- Das gefertigte Sitzungsprotokoll ist von der Sitzungsleitung und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
- Jedem Vorstandsmitglied ist eine Abschrift des Sitzungsprotokolls spätestens zwei Wochen nach der Sitzung per Mail zu übermitteln.
- Über Einwendungen wird in der nächsten Vorstandssitzung entschieden und anschließend wird das Sitzungsprotokoll genehmigt.
- Die Protokolle sind chronologisch zu archivieren.
§ 9 Geschäftsordnung (Erlass / Änderung)
Die Geschäftsordnung kann jederzeit durch den Vorstand geändert oder aufgehoben werden.
§ 10 Inkrafttreten
Die vorliegende Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01.08.2011 in Kraft