Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 6 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
1. Beitragssätze
Die Höhe der Beiträge, der Aufnahmegebühr und der Umlagen wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
2. Beitragsgruppen
- Erwachsene ab dem 19.Lebensjahr
- Kinder bis 14 Jahre
- Jugendliche bis 18 Jahre
- Schüler, Auszubildende, Studenten, Freiwilligendienst (bis zu einem Höchstalter von 27 Jahren) – gegen Nachweis **
- Rentner
- Ehepaare bzw. eheähnliche Lebensgemeinschaft auf Antrag *
- ein Elternteil und alle im Haushalt lebende Kinder und Jugendliche unter 19 Jahre
- Familienbeitrag
- Ehepaar und alle im Haushalt lebende Kinder und Jugendliche unter 19 Jahre
- eheähnliche Lebensgemeinschaft und alle im Haushalt lebende Kinder und Jugendliche unter 19 Jahre – auf Antrag *
- Sonderfälle
- Kinder unter 4 Jahren sind beitragsfrei in Verbindung mit einem Vollzahler („Mutter/Vater-Kind“)
- Fußball-Schiedsrichter wird bei Erreichen der Mindestanzahl Spiele auf Antrag der Beitrag rückerstattet.
- Übungsleiter sind auf Antrag zum Jahresende beitragsfrei (bei Familienmitgliedschaft 40 € zurück)
- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei
- Der Vorstand kann aus sozialen oder sonstigen besonderen Gründen einen Sonderbeitrag festsetzen
Erläuterungen
Kinder werden ab dem Jahr in dem sie 15 Jahre alt werden als Jugendliche eingestuft.
Jugendliche werden ab dem Jahr in dem sie 19 Jahre alt werden als Erwachsene eingestuft.
* Ein formloser Antrag ist dem Vorstand Finanzen bis 31.03. vorzulegen. Liegt der Antrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, wird der volle Beitrag erhoben
** Liegt der Nachweis bis 31.03.nicht vor, wird der volle Beitrag erhoben
3. Zusätzliche Abteilungsbeiträge
Die Abteilungsversammlungen können zusätzliche Abteilungsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen beschließen.
Mitglieder die mehreren Abteilungen angehören, haben jeweils den vollen Abteilungsbeitrag zu entrichten.
4. Sportversicherung
In den Beiträgen nach Ziffer 1 ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.
5. Zahlungsweise, Mahnverfahren
Der Jahresbeitrag (einschl. der Abteilungsbeiträge) ist jeweils nach der Mitgliederversammlung fällig. Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchung durch das Vorstandsressort Finanzen.
Gebühren, die durch fehlende Deckung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
Mitglieder, die über kein Konto verfügen oder aus grundsätzlichen Erwägungen nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, haben ihre Beiträge bis zu oben genannten Termin auf das nachstehend genannte Konto einzuzahlen
Bank: Volksbank Göppingen
IBAN: DE14610605000330336045
BIC: GENODES1VGP
Zur Deckung der entstehenden Mehrkosten ist eine zusätzliche Gebühr über 4,00 Euro zu zahlen.
Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen wird eine Mahn- und Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro erhoben.
6. Beitragsregelung, Eintritt, Austritt, Ausschluss
Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes. Gilt auch für die Abteilungsbeiträge.
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 31.12. eines jeden Jahres durch schriftliche Erklärung an den Vorstand möglich. Eine Kündigung per Mail wird ebenso anerkannt.
Mitglieder, die trotz einmaliger schriftlicher Mahnung mit der Beitragszahlung im Rückstand sind, kann der Vorstand entsprechend der Satzung ausschließen.
7. „Schnupperteilnahme“, Angebote für Nichtmitglieder
Sportinteressenten, die eine Mitgliedschaft im Verein in Erwägung ziehen, sich zuvor aber von dem sie interessierenden Sportangebot überzeugen wollen, können bis zu höchstens 4 Wochen probeweise an den jeweiligen Übungsstunden teilnehmen.
Diese „Schnupperteilnahme“ ist gebührenfrei, Versicherungsschutz durch den Verein ist nicht gewährleistet.
8. Teilnahme an zeitlich begrenzten Kursen
Hierfür ist eine Kursgebühr zu entrichten, deren Höhe vom Vorstand im Einvernehmen mit der jeweils veranstaltenden Abteilung festgelegt wird. Sie richtet sich unter anderem nach Dauer, Aufwand, Versicherungsprämie und ist bei Kursbeginn zur Zahlung fällig.
9. Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wird dem Vereinsrat am 27.01.2016 zum Beschluss vorgelegt. Mit der Genehmigung tritt sie sofort in Kraft.