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Unsere
Mitgliedsbeiträge

Wir freuen uns über das Interesse an einer Mitgliedschaft von dir.

Der TV Jebenhausen ist ein Mehrspartenverein, dies bedeutet, du wirst Mitglied im Hauptverein und kannst dann fast alle Angbeote des Vereins nutzen. Außnahmen sind hier die Abteilung Fußball, Tennis sowie teilweise das Turnen. In den Abteilungen Fußball und Tennis musst du zusätzlich noch einen Abteilungsbeitrag bezahlen. Beim Turnen kosten teilweise die Kurse wie z.B. Fit-Mix eine geringe Zusatzgebühr. Für Kinder, bis einschließlich Schulturnen, fällt ebenfalls ein geringer Zusatzbeitrag an.

Mit den Zusatzbeiträgen werden dann unteranderem Trainingsmaterialien, Weihnachtsgeschenke, usw. gekauft und kommen zu 100% den jeweiligen Abteilungen zu gute.

Spreche uns einfach an, wir können dir das auch gerne nochmals im Detail erklären!

Beiträge Hauptverein

Erwachsene

86

Erwachsene ab dem 19. Lebensjahr

jugendliche & Ermäßigte

50

Jugendliche 15. - 18. Lebensjahr
Azubis & Studenten
bis 27. Lebensjahr
(auf Nachweis)

Kind

38

Kind bis 14. Lebensjahr

Rentner
 

68

Rentner ab 65. Lebensjahr

Ehepaar & Lebensgemeinschaft

135

Lebensgemeinschaft auf Nachweis

Familien
 

159

Familienbeitrag bis einschließlich 18. Lebensjahr

Alle Beiträge bei SEPA-Lastschriftverfahren. Wird der Beitrag per Rechnung bezahlt, fällt eine Rechnungsgebühr von 5,00€ an.
Sonderfälle bei der Mitgliedschaft können im Einzelfall durch den Vorstand entschieden werden.

Der Beitrag des Hauptvereins umfasst schon ein großes Angebot an Aktivitäten die du damit ausüben kannst. Für die Abteilung Fußball, Tennis, Turnen (Kinder) und unser Kurssystem fallen zusätzliche Abteilungsbeiträge oder Kursbeiträge an. Nachfolgende die jeweiligen zusätzlichen Beiträge.

Tennis


Bezeichnung

Abteilung

Gesamt
Kind bis 14. Lebensjahr

57,00 €

95,00 €
Jugendlich ab 15. bis 18. Lebensjahr

45,00 €

95,00 €
Auszubildene/Studenten bis 27. Lebensjahr

55,00 €

105,00 €
Erwachsene ab 19. bis 64. Lebensjahr aktiv

84,00 €

170,00 €
Erwachsene ab 19. bis 64. Lebensjahr passiv

11,00 €

97,00 €
Einzelmitglied mit Kind aktiv

121,00 €

256,00 €
Ehepaar aktiv

121,00 €

256,00 €
Ehepaar passiv

11,00 €

146,00 €
Familie aktiv ab 3 Personen

138,00 €

297,00 €
Familie passiv ab 3 Personen

11,00 €

170,00 €
Rentner aktiv

102,00 €

170,00 €
Rentner passiv

29,00 €

97,00 €
Arbeitsdienst: Verrechnungswert je Stunde

12,00 €

Aufnahmegebühr

0,00 €

0,00 €

Fußball

Bezeichnung

Abteilung

Fußball aktiv Jugendliche

25,00 €

Fußball aktiv Erwachsen

35,00 €

Turnen

Bezeichnung

Abteilung

Kinder bis einschl. Schulturnen

11,00 €

Kursgebühr Zumba Fitness, Deep Work, Fit-Mix und B-Fit
Mitglieder je Kurs pro Jahr (11 - 13 Einheiten)

40,00 €

Nichtmitglieder je Kursblock (3 Blöcke je 11 - 13 Einheiten)

70,00 €

Mitglieder bezahlen für die Kurse Zumba, Deep Worl, Fit-Mix und B-Fit einen jährlichen Zusatzbeitrag von 40,00€. Damit dürfen Sie in einem Jahr alle drei Blöcke (ca. 35 Einheiten) des jeweiligen Kurses besuchen. 

Nichtmitglieder bezahlen pro Kursblock (ca. 12 Einheiten) eine Kursgebühr von 70,00€. Möchte man beispielsweise ein Jahr durchgehend einen Kurs besuchen werden hierfür 3 x 70,00€ fällig, wenn man kein Mitglied ist.

Unsere Empfhelung - MITGLIED WERDEN und sparen!

Beitragsordnung des TV Jebenhausen

Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 6 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.

1. Beitragssätze

Die Höhe der Beiträge, der Aufnahmegebühr und der Umlagen wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

2. Beitragsgruppen

    • Erwachsene ab dem 19.Lebensjahr
    • Kinder bis 14 Jahre
    • Jugendliche bis 18 Jahre
    • Schüler, Auszubildende, Studenten, Freiwilligendienst (bis zu einem Höchstalter von 27 Jahren) – gegen Nachweis **
    • Rentner
    • Ehepaare bzw. eheähnliche Lebensgemeinschaft auf Antrag *
    • ein Elternteil und alle im Haushalt lebende Kinder und Jugendliche unter 19 Jahre
    • Familienbeitrag
      1. Ehepaar und alle im Haushalt lebende Kinder und Jugendliche unter 19 Jahre
      2. eheähnliche Lebensgemeinschaft und alle im Haushalt lebende Kinder und Jugendliche unter 19 Jahre – auf Antrag *
    • Sonderfälle
      1. Kinder unter 4 Jahren sind beitragsfrei in Verbindung mit einem Vollzahler („Mutter/Vater-Kind“)
      2. Fußball-Schiedsrichter wird bei Erreichen der Mindestanzahl Spiele auf Antrag der Beitrag rückerstattet.
      3. Übungsleiter sind auf Antrag zum Jahresende beitragsfrei (bei Familienmitgliedschaft 40 € zurück)
      4. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei
      5. Der Vorstand kann aus sozialen oder sonstigen besonderen Gründen einen Sonderbeitrag festsetzen

Erläuterungen

Kinder werden ab dem Jahr in dem sie 15 Jahre alt werden als Jugendliche eingestuft.
Jugendliche werden ab dem Jahr in dem sie 19 Jahre alt werden als Erwachsene eingestuft.

*     Ein formloser Antrag ist dem Vorstand Finanzen bis 31.03. vorzulegen. Liegt der Antrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, wird der volle Beitrag erhoben
**   Liegt der Nachweis bis 31.03.nicht vor, wird der volle Beitrag erhoben

3. Zusätzliche Abteilungsbeiträge

Die Abteilungsversammlungen können zusätzliche Abteilungsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen beschließen.
Mitglieder die mehreren Abteilungen angehören, haben jeweils den vollen Abteilungsbeitrag zu entrichten.

4. Sportversicherung

In den Beiträgen nach Ziffer 1 ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.

5. Zahlungsweise, Mahnverfahren

Der Jahresbeitrag (einschl. der Abteilungsbeiträge) ist jeweils nach der Mitgliederversammlung  fällig. Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchung durch das Vorstandsressort Finanzen.
Gebühren, die durch fehlende Deckung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.

Mitglieder, die über kein Konto verfügen oder aus grundsätzlichen Erwägungen nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, haben ihre Beiträge bis zu oben genannten Termin auf das nachstehend genannte Konto einzuzahlen
Bank:                            Volksbank Göppingen
IBAN:                            DE36 6106 0500 0330 3360 37
BIC:                               GENODES1VGP
Zur Deckung der entstehenden Mehrkosten ist eine zusätzliche Gebühr über 4,00 Euro zu zahlen.

Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen wird eine Mahn- und Verwaltungsgebühr von  5,00 Euro erhoben.

6. Beitragsregelung, Eintritt, Austritt, Ausschluss

Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes. Gilt auch für die Abteilungsbeiträge.
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 31.12. eines jeden Jahres durch schriftliche Erklärung an den Vorstand möglich. Eine Kündigung per Mail wird ebenso anerkannt.
Mitglieder, die trotz einmaliger schriftlicher Mahnung mit der Beitragszahlung im Rückstand sind, kann der Vorstand entsprechend der Satzung ausschließen.

7. „Schnupperteilnahme“, Angebote für Nichtmitglieder

Sportinteressenten, die eine Mitgliedschaft im Verein in Erwägung ziehen, sich zuvor aber von dem sie interessierenden Sportangebot überzeugen wollen, können bis zu höchstens 4 Wochen probeweise an den jeweiligen Übungsstunden teilnehmen.
Diese „Schnupperteilnahme“ ist gebührenfrei, Versicherungsschutz durch den Verein  ist nicht gewährleistet.

8. Teilnahme an zeitlich begrenzten Kursen

Hierfür ist eine Kursgebühr zu entrichten, deren Höhe vom Vorstand im Einvernehmen mit der jeweils veranstaltenden Abteilung festgelegt wird. Sie richtet sich unter anderem nach Dauer, Aufwand, Versicherungsprämie und ist bei Kursbeginn zur Zahlung fällig.

9. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wird dem Vereinsrat am 27.01.2016 zum Beschluss vorgelegt. Mit der Genehmigung tritt sie sofort in Kraft.