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Ehrungsordnung

§ 1:        Grundsätze

Der TV Jebenhausen e.V. kann Ehrungen aussprechen. Er würdigt damit besondere Treue zum TV Jebenhausen e.V. und besondere Verdienste um den Sport.
Die Ehrungen sind ein Zeichen äußerer Anerkennung für langjährige Mitgliedschaft und beispielhaftes ehrenamtliches Engagement.  
Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung seitens der Vereinsmitglieder besteht nicht.

§ 2:        Ehrungen

Folgende Ehrungen sind möglich:

    • Urkunde für 25 Jahre Mitgliedschaft
    • Urkunde für 50 Jahre Mitgliedschaft
    • Urkunde für besondere Leistungen
    • Ehrenmitgliedschaft

§ 2.1:    für 25 Jahre Mitgliedschaft

Die Urkunde für 25 Jahre Mitgliedschaft kann Mitgliedern verliehen werden, die dem TV Jebenhausen e.V. ununterbrochen 25 Jahre angehören, wobei der Zeitraum für die Berechnung der Mitgliedschaft mit dem Eintritt in den TV Jebenhausen e.V. beginnt.

§ 2.2:    für 50 Jahre Mitgliedschaft

Die Urkunde für 50 Jahre Mitgliedschaft kann Mitgliedern verliehen werden, die dem TV Jebenhausen e.V. ununterbrochen 50 Jahre angehören, wobei der Zeitraum für die Berechnung der Mitgliedschaft mit dem Eintritt in den TV Jebenhausen e.V. beginnt.

§ 2.3:    für besondere Leistungen

Die Urkunde wird für 10 Jahre ununterbrochen ehrenamtliche Funktionärstätigkeit verliehen. Die Urkunde kann auch für abteilungsinterne Ehrungen verliehen werden. Dies geschieht nach Vorschlägen der Abteilungen und endgültigem Beschluss durch die Vorstandschaft.

§ 2.4:    Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft kann Mitgliedern verliehen werden, die sich durch besondere Verdienste für den Verein hervorgehoben haben.
Dies ist nicht an die Dauer der Vereinszugehörigkeit gebunden.

§ 3:        Ehrenvorsitz

Vorsitzende, die sich in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit besondere Verdienste um den TV Jebenhausen e.V. erworben haben, können zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden.

§ 4:        Ehrungsausschuss

Ehrungsausschuss ist die Vorstandschaft des TV Jebenhausen e.V. Die Hinzuziehung von Vereinsmitgliedern mit beratender Stimme im Einzelfall ist möglich.

§ 5:        Festlegungen und Verfahren

Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende werden vom Vereinsrat des TV Jebenhausen e.V. ernannt. Mit dem Ehrenvorsitz und der Ehrenmitgliedschaft ist eine Beitragsbefreiung auf Lebenszeit verbunden. Eine Spende in Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags bleibt dem Ehrenmitglied vorbehalten.

Urkunden werden durch die Vorstandschaft des TV Jebenhausen e.V. verliehen.

Ehrungsanträge müssen dem Vorsitzenden des TV Jebenhausen e.V. schriftlich und mit Begründung zwei Monate vor dem Tag der Verleihung eingereicht werden. Jede Ehrung wird chronologisch in der Mitgliederverwaltung archiviert.

§ 6:        Aberkennung von Ehrungen

Die Vorstandschaft des TV Jebenhausen e.V. kann Ehrungen wieder aberkennen, wenn ihre Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen worden sind.

§ 7:        Ehrungen durch Verbände

Über Vereinsehrungen hinaus können bei Erfüllung entsprechender Kriterien der einzelnen Verbände Ehrungen bei diesen beantragt werden. Hierbei sind die Ehrungsvorschriften der Fachverbände zu berücksichtigen und zu beachten.

§ 8:        Geburtstage

Als Aufmerksamkeit seinen Mitgliedern gegenüber werden überreicht:

60. Geburtstag:                Glückwunschkarte
65. Geburtstag:                Glückwunschkarte
70. Geburtstag:                Glückwunschkarte mit Präsent
75. Geburtstag:                Glückwunschkarte mit Präsent
jede 5 Jahre:                    Glückwunschkarte mit Präsent

Ehrenmitglieder:
zu jedem „runden“ und „5er“-Geburtstag: Glückwunschkarte mit Präsent

Die Überreichung erfolgt durch ein Vorstandsmitglied oder eine beauftragte Vertretung.

§ 9:        Sonstiges

Mitglieder deren Zugehörigkeit 40, 55, 60, 65 usw. Jahre beträgt werden mit einem Präsent geehrt.

§ 10:      Todesfälle

Mitglieder: Trauerkarte an die Hinterbliebenen

Ehrenmitglieder und
Mitglieder des Vereinsrats: Geld (20 Euro), Fahne, Nachruf

§ 11:      Schlussbestimmung

Diese Ehrungsordnung wurde vom Vereinsrat des TV Jebenhausen entsprechend § 13 der Vereinssatzung  am 04.Mai 2022 beschlossen und tritt ab 01.Juni 2022 in Kraft. Sie ersetzt alle vorhergehenden.